Löschwassertechnik

Auch auf dem Gebiet der Löschwassertechnik sind wir tätig und montieren unterschiedliche Anlagen, je nach Anforderung.

Löschwasseranlagen „trocken“ gem. DIN 14462

Bei einer „trockenen“ Anlage erfolgt die Einspeisung des Löschwassers grundsätzlich über eine entsprechende Einspeisearmatur durch die Feuerwehr.

Auch die Entnahme des Löschwassers erfolgt grundsätzlich durch die Feuerwehr an einer Entnahmearmatur für die Feuerwehr.

Löschwasseranlage „nass“ gem. DIN 14462

Bei der Löschwasseranlage „nass“ werden die Löschwasserentnahmestellen über eine Druckerhöhungsanlage mit offenem Vorlagebehälter versorgt.
Die Löschwasserleitung steht ständig unter Druck und ist ohne Verzögerung einsatzbereit.
Die Druckerhöhungsanlage wird im Bedarfsfall über einen Druckschalter oder über die Betätigung eines Schlauchanschlussventils aktiviert.
Bei dieser Art Löschwasseranlage ist der zusätzliche Einbau einer Löschwasser-Einspeiseeinrichtung für die Feuerwehr vorgeschrieben.

Als Entnahmeeinrichtung werden überwiegend Wandhydranten Typ F mit Schlauchhaspel und Schlauchanschlussventil verbaut.

Wandhydranten mit Flachschlauch werden ausschließlich von der Feuerwehr verwendet.
Wandhydranten mit formstabilen Schläuchen können auch von Laien zur Erstbrandbekämpfung bedient werden.

Grundsätzlich sind Löschwasseranlagen „nass“ gemäß DIN1988-600 vom Trinkwassernetz über einen „freien Auslauf“ getrennt anzuschließen.

Beachten Sie bitte, dass Löschwasseranlagen „nass“ einer Abnahmepflicht durch einen Sachverständigen unterliegen.
Bei Wandhydranten ist vor der Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung durchzuführen.

Für Neuanlagen ist ein Brandschutzkonzept erforderlich und ist Bestandteil der Baugenehmigung.

Wichtiger Hinweis für Bestandsanlagen:

Bestehende Anlagen aller Art dürfen nicht ohne Zustimmung / Erlaubnis der zuständigen örtlichen Brandschutzbehörden z.B. Bauaufsicht oder Feuerwehr usw. verändert oder umgebaut werden.

Für Fragen zu diesem komplexen Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.